Aktuelles

Neuerungen 2017

Zum 01.01.2017 wurden 2 wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung eingeführt. Die früheren 3 Pflegestufen wurden zum einen in jetzt 5 Pflegegrade unterteilt. Zum anderen wurden die Beträge der Pflegestufen / Pflegegrade erhöht. Hier eine kurze Übersicht, bis zu welchem Höchstsatz Sie jetzt Pflegeleistungen von uns ohne eigene Zuzahlung erhalten können:

Pflegegrad:           Leistungen heute:                                Pflegestufe:            Leistungen bis 2016:

1                     125 € (Entlastungsbetrag)                       keine                                keine

2                    689 €                                                                1                                   468 €

3                    1298 €                                                              2                                   1144 €

4                    1612 €                                                              3                                   1612 €

5                    1995 €                                                        Härtefall                           1995 €

Der Vergleich zeigt, gerade in der früheren Pflegestufe 1, die oft nicht zur Deckung des Pflegebedarfs ausreichte, wurde stark nachgebessert! Für Personen mit leichtem Hilfebedarf, die bis Ende 2016 keine Pflegestufe bekommen haben und „durchs Raster“ gefallen sind, wurde ab 2017 der Pflegegrad 1 geschaffen. Dieser kommt z.B. in Betracht, wenn Sie noch viele Verrichtungen selbständig durchführen und nur ab und zu mal Hilfe (z.B. beim duschen) benötigen.

Für alle Fragen Rund um die Pflegeversicherung können Sie gern einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit uns vereinbaren.